Zusammensetzung des Mietertrages der Renditeliegenschaften
Um die ausreichende Diversifikation zu gewährleisten, liegt der Fokus vor allem auf Büro-, Detailhandels- und Gewerbeflächen. Dabei dürfen Erträge aus Büroflächen maximal zwei Drittel und Erträge aus Detailhandels- und Gewerbeflächen jeweils maximal die Hälfte der Gesamtmieterträge betragen.
Aktuelle und weitere, detaillierte Angaben zur Portfoliozusammensetzung finden sich unter Portfolio, im Geschäftsbericht bzw. Halbjahresbericht oder übersichtlich im Corporate Factsheet.