Intershop Verhaltenskodex - Intershop Code of Conduct
Vorwort
Intershop Holding AG ist eine an der SIX kotierte Immobilien-Aktiengesellschaft mit dem Ziel, Immobilien in der gesamten Schweiz zu kaufen, entwickeln, bewirtschaften und verkaufen. Als Unternehmen tragen wir Verantwortung gegenüber unseren Kunden respektive Mietern, Mitarbeitern, Kapitalgebern und der Öffentlichkeit. Zu dieser Verantwortung gehört, dass wir uns jederzeit an geltende Gesetze halten, ethische Grundsätze respektieren und nachhaltig handeln. Die Wahrnehmung dieser Verantwortung obliegt dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung und jedem einzelnen Mitarbeiter im gesamten Konzern.
Der vorliegende Verhaltenskodex (Code of Conduct) soll helfen, dieser Verantwortung gerecht zu werden und die Unternehmenswerte zu konkretisieren. Er ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und soll jedem Einzelnen als Leitfaden dienen.
Geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung stehen uneingeschränkt hinter dem Verhaltenskodex und folgen den darin beschriebenen Werten. Wir erwarten, dass Sie sich mit dem Verhaltenskodex vertraut machen und Ihre tägliche Arbeit an ihm ausrichten.
I. Einleitung
Der Verhaltenskodex wird ergänzt durch Konzernrichtlinien, Weisungen und arbeitsvertragliche Vereinbarungen. Die Einhaltung der gültigen Gesetze durch alle Vertreter von Intershop wird vorausgesetzt. Die Leitlinien des Verhaltenskodexes sind für alle verbindlich. Verstösse gegen den Verhaltenskodex werden nicht toleriert und führen je nach Einzelfall und Schwere des Verstosses von disziplinarischen, arbeitsrechtlichen Massnahmen über zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen.
Bei allfälliger Unsicherheit, ob das eigene Verhalten im Einklang mit dem Leitlinien des Verhaltenskodexes steht, sollten die nachfolgenden Fragen mit "ja" beantwortet werden können.
- Ist mein Verhalten legal im Sinne des Gesetzes und der Konzernrichtlinien von Intershop?
- Entspricht mein Verhalten den Unternehmenswerten von Intershop und den eigenen ethischen Werten?
- Ist mein Verhalten frei von Interessenskonflikten?
- Kann ich ohne schlechtes Gewissen die Verantwortung für mein Verhalten übernehmen?
Sollte trotzdem noch kein abschliessendes Urteil gefällt werden können, ob das Verhalten mit den Leitlinien des Verhaltenskodexes übereinstimmt, ist der Mitarbeiter angehalten, sich an den jeweiligen Vorgesetzten oder die Geschäftsleitung zu wenden.
Beim Erkennen von schweren Verstössen gegen den Verhaltenskodex oder beim erkennbaren Versuch des Vorgesetzten, den gemeldeten Vorgang zu vertuschen, sollte sich der Mitarbeiter umgehend direkt an den CEO oder gegebenenfalls den Präsidenten des Verwaltungsrats wenden.
II. Gesellschaftliche und individuelle Verantwortung
1. Menschen- und Freiheitsrechte
Intershop achtet, schützt und fördert die Menschen- und Freiheitsrechte entsprechend der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
2. Diskriminierungsverbot
Intershop diskriminiert niemanden aufgrund von ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale und duldet diesbezüglich keine Diskriminierung.
3. Wahrung und Achtung der Persönlichkeitsrechte
Intershop duldet weder die Verletzung der Würde, der persönlichen Integrität und der Selbstbestimmung von Mitarbeitern, Kunden oder allen Personen, die in einem geschäftlichen Verhältnis zu Intershop stehen.
Insbesondere duldet Intershop weder Mobbing noch sexuelle Belästigung.
(Siehe ergänzend hierzu die Weisung zum Gleichstellungsgesetz und zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz vom 21.09.2004/überarbeitete Version vom 29.11.2011.)
4. Achtung der nationalen und internationalen Gesetzgebung
Intershop hält sich bedingungslos an geltende nationale und internationale Gesetze. Sofern Konzernrichtlinien oder Weisungen die Anforderung eines zugrunde liegenden Gesetzes übersteigen, so ist diesen Folge zu leisten.
5. Umweltschutz
Intershop setzt gültige gesetzliche Auflagen betreffend Umweltschutz konsequent um. Darüber hinaus wird eine bestmögliche Schonung der natürlichen Ressourcen angestrebt und versucht, die beim Bau zwangsläufig entstehenden Umweltbelastungen möglichst gering zu halten.
Im Zuge von Neu- oder Umbauten werden möglichst moderne und umwelt- beziehungsweise ressourcenschonende Techniken und Materialen verwendet, sofern der Einsatz wirtschaftlich vertretbar ist.
6. Mitarbeiter
Intershop respektive ihre Organe unterhalten ein faires und offenes, auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt aufgebautes Verhältnis zu den Mitarbeitern und erwarten dies auch im Gegenzug beziehungsweise im Verhältnis untereinander. Die Einhaltung der geltenden arbeitsrechtlichen und -vertraglichen Grundlagen und der diesbezüglichen Weisungen wird vorausgesetzt. Kommunikation wird kanalisiert und dient dem Informationsaustausch, der Problemerkennung und -lösung sowie der konstruktiven Kritik.
Die Geschäftsleitung sowie gegebenenfalls der Verwaltungsrat sind Ansprechpartner in schwierigen Fällen und helfen bei der Suche nach allen Beteiligten zufriedenstellenden Lösungen.
(Siehe ergänzend Weisung vom 8. August 2007 "Hausordnung"/überarbeitete Version vom 29.11.2011)
7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Intershop schützt die Körperintegrität aller Mitarbeiter und trifft Vorsorge für die physische und psychische Unversehrtheit am Arbeitsplatz. Ein jeder hat die Verpflichtung, auf Missstände unverzüglich hinzuweisen, um zusammen mit dem Vorgesetzen oder der Geschäftsleitung Abhilfe zu schaffen.
III. Transparenz der Geschäftsbeziehungen
1. Interessenskonflikte
Intershop legt Wert auf Offenheit und Transparenz im geschäftlichen Verkehr. Neben der Umsetzung des Verhaltenskodex bedeutet dies auch die unmissverständliche Kommunikation dieser Kernwerte.
Alle Mitarbeiter von Intershop sind dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Sie entscheiden ausschliesslich auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich von persönlichen Interessen und Beziehungen nicht beeinflussen.
Sobald ein Mitarbeiter erkennt, dass seine Entscheidung nicht einwandfrei auf Grundlage sachlicher Kriterien zu treffen ist, informiert er umgehend seinen Vorgesetzten oder die Geschäftsleitung, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Die offene Kommunikation und eine transparente Lösung im Sinne der Unternehmenswerte dienen auch dem Schutz des einzelnen Mitarbeiters vor allfälligen Konsequenzen.
2. Zuwendungen in Form von Geschenken, Anlässen und Bewirtungen
Sofern die Zuwendungen einen angemessenen Rahmen, der in der jeweils gültigen internen Weisung beziffert ist, nicht übersteigen, ist nichts gegen die Annahme oder Teilnahme durch den Mitarbeiter einzuwenden.
Einladungen zu aufwendigen Anlässen oder wertvolle persönliche Geschenke sind vom jeweiligen Mitarbeiter umgehend der Geschäftsleitung schriftlich mitzuteilen, die über die Annahme und allfällige Verwendung entscheidet.
(Siehe ergänzend hierzu die interne Weisung zu den Strafbestimmungen zur Bekämpfung der Korruption vom 06.10.2006.)
3. Verbot von Korruption
Korruption ist ein strafrechtlicher Tatbestand. Korruptes Verhalten kann erhebliche Sanktionen für den Einzelnen sowie das Unternehmen nach sich ziehen. Durch Verzerrung des Wettbewerbs und Verhinderung von sachgerechten Entscheidungen schädigt Korruption die Gesellschaft, die Wirtschaft und letztlich auch unser Unternehmen.
Intershop überzeugt mit attraktiven Immobilienprodukten und motivierten, kreativen Mitarbeitern. Die direkte und indirekte, aktive und passive Bestechung jedweder Art ist verboten. Jeder Mitarbeiter ist angehalten, im täglichen Geschäftsverkehr auf Korruptionshandlungen zu achten.
Hinweise auf Korruption sind vom Mitarbeiter umgehend der Geschäftsleitung oder gegebenenfalls dem Verwaltungsratspräsidenten zu melden.
(Siehe ergänzend hierzu die interne Weisung zu den Strafbestimmungen zur Bekämpfung der Korruption vom 06.10.2006.)
IV. Wettbewerb und Marktumfeld
1. Fairer Wettbewerb und freier Markt
Intershop vertritt die Prinzipien der freien Marktwirtschaft und verpflichtet sich zur Einhaltung des geltenden Wettbewerb- und Kartellrechts. Dieses gewährleistet einen freien und fairen Markt zum Wohle aller Unternehmen und Verbraucher.
Verboten sind insbesondere Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen beziehungsweise Absprachen zwischen Intershop und einem oder mehreren Wettbewerbern, die eine Verhinderung oder Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Die Geschäftspolitik von Intershop basiert auf dem Leistungsprinzip in einem freien Marktumfeld mit fairem, ungehindertem Wettbewerb.
2. Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Dienstleistern (Auftragnehmern)
Intershop unterhält faire Geschäftsbeziehungen mit einer Vielzahl von leistungsfähigen Lieferanten und Dienstleistern auf Basis vertraglicher Vereinbarungen. Die Auswahl dieser Auftragnehmer erfolgt ausschliesslich nach sachlichen Kriterien, dass heisst nach Analyse des Preis-Leistungs- Verhältnisses, nach Qualität des Produktes beziehungsweise der Dienstleistung und im direkten Vergleich mit Konkurrenzofferten, die grundsätzlich vor Auftragsvergabe einzuholen sind.
(Siehe auch III.1. sowie die internen Richtlinien zur Auftragsvergabe)
3. Kapitalmarkt / Aktionäre
Intershop befolgt die geltenden Vorschriften zu ordentlicher Buchführung und Finanzberichterstattung und die börsenrechtlichen Vorgaben, um das dem Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen von Kapitalgebern und Öffentlichkeit zu bewahren. Transparenz, Offenheit und die Einhaltung der Corporate Governance Grundsätze sind von zentraler Bedeutung. Unregelmässigkeiten können schwerwiegende Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlichen Mitarbeiter haben.
4. Kunden
Die Zufriedenheit des Kunden bildet, neben dem Produkt, die Basis für den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens. In einer Immobiliengesellschaft ist der Mieter der Kunde. Ein partnerschaftliches Verhältnis, ein offenes Ohr für alltägliche Probleme, aber auch eine straffe Bewirtschaftung des Mietobjektes sind die Grundlagen für eine dauerhafte und für beide Seiten erfolgreiche Geschäftsbeziehung.
Intershop geht konkret auf die jeweiligen Bedürfnisse des Kunden ein und versucht, schnellstmöglich ein wirtschaftliches und den Ansprüchen gerecht werdendes Angebot zu unterbreiten.
Probleme werden direkt und offen angesprochen. Lösungswege werden im Sinne eines fairen, dauerhaften und partnerschaftlichen Geschäftsverhältnisses zwischen Intershop und dem einzelnen Kunden, aber auch im Verhältnis der Kunden (Mieter) untereinander, aufgezeigt. Flexibilität und Kreativität prägen dabei das Wirken der Mitarbeiter.
5. Verbot von Insidergeschäften
Artikel 161 des Schweizerischen Strafgesetzbuches verbietet das Ausnutzen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen. Intershop ist dem fairen Wertpapierhandel verpflichtet und gestattet seinen Mitarbeitern keinerlei Wertpapiergeschäfte in Kenntnis von wesentlichen, nichtöffentlichen Informationen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung sowie des erweiterten Kaders sind gehalten, das interne Reglement zur Vermeidung von Insider-Geschäften zu befolgen. Verstösse gegen das geltende Gesetz und die Insider-Bestimmungen können schwerwiegende arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen für den verantwortlichen Mitarbeiter oder das verantwortliche Organ haben.
(Siehe ergänzend hierzu das interne Rundschreiben zu Insider-Geschäften vom 26.06.2009.)
6. Verbot von Geldwäsche
Zur Verhinderung von Geldwäsche muss jeder Entgegennahme einer Zahlung ein rechtsgültiges Grundgeschäft vorausgehen. Die auf dieses Grundgeschäft folgende Zahlung ist grundsätzlich nur bargeldlos entgegenzunehmen. Ausschliesslich in begründeten Ausnahmefällen kann Bargeld in geringen Beträgen akzeptiert werden.
Bargeldlose Kaufpreiszahlungen von Immobilien werden nur entgegengenommen, sofern sich der Auftraggeber einer inländischen Bank oder eines namhaften und international tätigen ausländischen Institutes bedient.
V. Vertraulichkeit, Datenschutz und IT-Sicherheit, Kommunikation
1. Vertraulichkeit
Kenntnisse des Geschäftsganges und der Geschäftsvorfälle von Intershop sowie von Personen- oder unternehmensbezogenen Daten, die ein Mitarbeiter im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses bei Intershop erhält, sind absolut vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, einschliesslich verwandter Personen, ist nicht gestattet. Diese Verpflichtung bleibt auch nach einem allfälligen Austritt des Mitarbeiters oder Organs aus den Diensten der Intershop-Gruppe bestehen.
Für den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit bestimmte Informationen werden von der Geschäftsleitung mittels ad-hoc-Mitteilungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Börsenrichtlinien bekannt gegeben.
2. Datenschutz
Intershop schützt vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten vor Kenntnisnahme und dem Zugriff unbefugter Dritter unter Berücksichtigung geltender datenschutzrechtlicher Vorschriften.
3. Kommunikation
Im Sinne einer einheitlichen und regelgerechten Kommunikation sind Mitarbeiter angehalten, keine öffentlichen Erklärungen oder Stellungnahmen im Namen von Intershop abzugeben, die nicht im Vorfeld mit dem CEO oder dem Verwaltungsrat abgestimmt sind. Kommunikationsbeauftragter des Unternehmens ist der CEO.